Deutscher Bundestag verabschiedet Hinweisgeberschutzgesetz
Neu: Anonymes Melden muss ermöglicht werden
Der Bundestag hat heute in der letzten Sitzung des Jahres das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet und damit die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Direktive 2019/1937) umgesetzt. Aus Sicht der EQS Group, dem Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, ist besonders erfreulich, dass beim Schutz der Whistleblower nochmals nachgebessert wurde: Meldestellen müssen nun auch anonymen Hinweisen nachgehen und Vorkehrungen treffen, um eine anonyme Kommunikation mit den meldenden Personen zu ermöglichen.
Deutschland hat als 14. EU-Staat die EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, nachdem in der letzten Woche auch Belgien und Italien diesen Schritt vollzogen haben: „Auf die Einführung eines Hinweisgeberschutzgesetzes haben wir uns seit drei Jahren intensiv vorbereitet. Dass nun auch anonyme Meldungen ermöglicht werden müssen, freut uns sehr. Das erhöht zwar auch die Anforderungen an die Unternehmen, diese lassen sich jedoch mit unserer marktführenden Software rechtssicher und zuverlässig erfüllen“, sagt Achim Weick, Gründer und CEO der EQS Group.
Unternehmen, Behörden und Kommunen müssen Meldekanäle einrichten
Für die 17.000 Unternehmen in Deutschland ab 250 Beschäftigten, aber auch öffentliche Einrichtungen und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern besteht damit dringender Handlungsbedarf, einen Meldekanal einzurichten. Als Best Practice haben sich hier digitale Hinweisgebersysteme etabliert, da nur diese alle Anforderungen an eine sichere, anonyme und DSGVO-konforme Kommunikation erfüllen. Diese Tools können, wie es der Gesetzgeber vor allem für internationale Konzerne empfiehlt, in mehreren Sprachen aufgesetzt werden und automatisieren auch die vorgeschriebenen Prozesse für die Empfangsbestätigung und die Rückmeldung an die Hinweisgebenden.
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André Marques, CFO
Tel.: +49 89-444430-033
Mob.: +49 175-5250009
Email.: andre.marques@eqs.com
16.12.2022 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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