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DGAP-PVR News vom 19.05.2010

ESTAVIS AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ESTAVIS AG / Korrektur der Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
19.05.2010 11:47

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die Asset Value Investors Limited, London, UK hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.05.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ESTAVIS AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE000A0KFKB3, WKN: A0KFKB am 26.04.2010 die Schwelle von 10% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 9,50% (das entspricht 906634 Stimmrechten) betragen hat. 9,50% der Stimmrechte (das entspricht 906634 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG  zuzurechnen.



19.05.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  ESTAVIS AG
              Uhlandstr. 165
              10719 Berlin
              Deutschland
Internet:     http://www.estavis.de
 
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