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DGAP-PVR News vom 21.02.2011

EVN AG: Veröffentlichung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

EVN AG 

21.02.2011 16:30

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



EVN AG teilt mit, dass E.D.F. International S.A. ('EDFI') sowie Electricité de France ('EDF') und die Republik Frankreich gem. § 91 BörseG folgendes bekannt gegeben haben:

1.Sachverhalt:

1.1 Das Grundkapital der EVN AG beträgt EUR 330.000.000 und ist eingeteilt in 179.878.402 Stück Aktien. EnBW Energie Baden-Württemberg AG ('EnBW') hält 58.406.180 Aktien der EVN AG.
Die Beteiligung der EnBW an den Stimmrechten der EVN AG überschreitet daher die Schwelle von 30 % (Anzahl der Stimmrechte: rund 32,47 %; 58.406.180 Stück Aktien).

1.2 Die Aktien der EnBW notieren in einem geregelten Markt. EDFI ist mit 45,006 % an EnBW beteiligt (§ 92 BörseG iVm § 22 Abs 3 Z 1 ÜbG); gemeinsam mit dem Syndikats¬partner OEW Energie-Beteiligungs GmbH verfügte EDFI über 90,012 % der Stimmrechte der EnBW. Alleinige Anteilsinhaberin der EDFI ist die börsenotierte EDF (§ 92 BörseG iVm § 22 Abs 3 Z 1 ÜbG), die wiederum von der Republik Frankreich kontrolliert wird (§ 92 BörseG iVm § 22 Abs 3 Z 1 ÜbG). EDF und die Republik Frankreich sind daher jeweils indirekt über die EDFI mit 45,006 % am Grundkapital der EnBW beteiligt.
1.3 Die Republik Frankreich, EDF und EDFI sind jeweils indirekt über die EnBW mit rund 32,47 % am Grundkapital der EVN AG beteiligt.
1.4 Mit Aktienkaufvertrag vom 6.12.2010 hat EDFI ihre gesamte Beteiligung an EnBW in Höhe von 45,01 % an die Neckarpri GmbH, die ihrerseits vom Land Baden-Württemberg kontrolliert wird, verkauft. Das Closing der Transaktion und sohin die Übertragung des Aktienpakets fand am 17.2.2011 statt.
2. Meldung gem. § 91 BörseG betreffend EDFI:
Die Stimmrechtsanteile der EDFI an EVN AG, die mittelbar über EnBW ausgeübt werden konnten, haben am 17.2.2011 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 % und 5 % unterschritten. Die Anzahl der Stimmrechte nach der Veräußerung des Aktien¬pakets beträgt Null.

3. Meldung gem. § 91 BörseG betreffend EDF:
Die Stimmrechtsanteile der EDF an EVN AG, die mittelbar über EDFI und EnBW ausgeübt werden konnten, haben am 17.2.2011 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 % und 5 % unterschritten. Die Anzahl der Stimmrechte nach der Veräußerung des Aktienpakets beträgt Null.

4. Meldung gem. § 91 BörseG betreffend Republik Frankreich: Die Stimmrechtsanteile der Republik Frankreich an EVN AG, die mittelbar über EDF, EDFI und EnBW ausgeübt werden konnten, haben am 17.2.2011 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 % und 5 % unterschritten. Die Anzahl der Stimmrechte nach der Veräußerung des Aktienpakets beträgt Null.


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