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DGAP-Ad-hoc News vom 23.06.2010

EVN AG: Ad-hoc Meldung: Kapitalmaßnahme

EVN AG / Kapitalmaßnahme/Kapitalmaßnahme

23.06.2010 20:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


ISIN AT0000741053
Der Vorstand der EVN AG (die 'Emittentin') hat entschieden, erforderliche Schritte zur Umsetzung einer Kapitalerhöhung von bis zu 10% im 2. Halbjahr 2010 in die Wege zu leiten. Ziel der beabsichtigten Kapitalerhöhung ist die Stärkung der Eigenmittel der Emittentin. Eine allfällige Umsetzung der beabsichtigten Kapitalmaßnahme steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Organe der Emittentin, einer - in Abhängigkeit der zu identifizierenden Angebotsstruktur - gegebenenfalls notwendigen Billigung eines Prospekts durch die zuständige Finanzmarktaufsichtsbehörde sowie eines akzeptablen Kapitalmarktumfeldes.




Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Diese Ad-hoc Mitteilung ist nicht für die direkte oder indirekte Verbreitung in die, oder innerhalb der Vereinigten Staaten (einschließlich deren Territorien und Protektorate, jeden Staat der Vereinigten Staaten und der District of Columbia) bestimmt. Diese Ad-hoc Mitteilung stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zur Stellung eines Angebots dar, noch sind sie Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung Aktien in den Vereinigten Staaten zu kaufen oder zeichnen. Die hierin beschriebenen Aktien wurden nicht und werden nicht unter dem United States Securities Act of 1933 (der 'Securities Act') registriert.
Die Aktien dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an U.S. Personen (wie dieser Begriff in Regulation S des Securities Act definiert wird), oder für deren Rechnung oder zu deren Gunsten, angeboten oder verkauft werden, ausgenommen aufgrund einer Ausnahme von den Registrierungsverpflichtungen des Securities Act. Es wird kein öffentliches Angebot der Aktien in den Vereinigten Staaten geben.
Die Verbreitung dieser Ad-hoc Meldung könnte in bestimmten Jurisdiktionen verboten sein. Die hierin enthaltene Information ist nicht zur Veröffentlichung in Canada, Japan, oder Australien bestimmt und stellt kein Angebot von Aktien zum Verkauf in Canada, Japan oder Australien dar.


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23.06.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
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