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DGAP-News News vom 17.05.2011

Eckert & Ziegler: Gericht macht den Weg frei für weitere Modernisierung in Braunschweig

Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG / Schlagwort(e): Sonstiges

17.05.2011 / 11:18

Berlin, 17.05.2011. Die Berliner Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG (ISIN DE0005659700), ein Spezialist für isotopentechnische Anwendungen in Medizin, Wissenschaft und Industrie, hat durch das Urteil eines amerikanischen Bundesbezirksgerichtes im Bundesstaat Virginia Unterstützung bei der weiteren Modernisierung ihres Produktionsstandortes Braunschweig erhalten. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil die Verletzung der vertraglichen Verpflichtung der US-amerikanischen Unternehmen Best Medical International und Best Vascular (nachfolgend zusammen Best genannt) zur Stilllegung und Beseitigung einer bereits seit Längerem außer Dienst gestellten Produktionslinie bei der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH. Das Urteil versetzt nunmehr Nuclitec in die Lage, die ungenutzte und im Rahmen des Gebrauchs kontaminierte Produktionslinie selbst zu entsorgen, sobald die entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt.

Best war durch einen vor Gericht geschlossenen Vergleich im Rahmen einer früheren gerichtlichen Auseinandersetzung mit Nuclitec zur Dekontamination und Stilllegung einer Produktionslinie, die ursprünglich in Braunschweig vom US-amerikanischen Unternehmen Novoste zur Herstellung von kardiologischen Sr-90-Quellen genutzt worden war, verpflichtet worden. Hintergrund war eine Vereinbarung zwischen Best und Novoste aus dem Jahr 2005, in der sich Best gegen Zahlung einer unbekannten Geldsumme an Novoste zur Übernahme der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Nuclitec zur Stilllegung und Beseitigung dieser Produktionslinie verpflichtet hatte.
Nachdem Best der im gerichtlichen Vergleich bekräftigen Verpflichtung zum Abbau der Anlage nicht fristgemäß bis April 2009 nachgekommen war, machte Nuclitec von ihrem Recht zur Durchführung dieser Maßnahmen auf Kosten von Best Gebrauch. Um dies zu verhindern, verklagte Best Nuclitec und machte in der Klageschrift u.a. geltend, dass ihr prinzipiell unbegrenzt Zeit zur Entfernung der Produktionslinie zustünde. Das Gericht wies die Klage von Best in allen Punkten ab und stellte fest, dass Best den im Vergleich vereinbarten Pflichten zur Stilllegung und Beseitigung der Produktionsanlage nicht fristgerecht nachgekommen sei.
Der Geschäftsführer der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH, Frank Yeager, erklärte dazu: 'Wir sind mit dem Gerichtsurteil sehr zufrieden und freuen uns, unsere Modernisierungsmaßnahmen nunmehr fortsetzen und den gewonnenen Platz nach sechs Jahren endlich wieder produktiv nutzen zu können. Nach dem Gerichtsurteil ist Best verpflichtet, Nuclitec die Stillegungskosten zu erstatten. Wir hoffen, dass Best dem Urteil ohne eine weitere Runde eines kostspieligen Rechtsstreits nachkommen wird.'

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