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DGAP-News News vom 24.01.2012

flatex AG: flatex verlängert laufendes Aktienrückkaufprogramm

flatex AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Sonstiges

24.01.2012 / 08:00


flatex AG: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

flatex verlängert laufendes Aktienrückkaufprogramm

Kulmbach, 24. Januar 2012 - Der Vorstand der flatex AG (ISIN DE0005249601/WKN 524 960) hat beschlossen, das laufende, am 05. Oktober 2010 gestartete Aktienrückkaufprogramm der Gesellschaft auf insgesamt 250.000 Aktien aufzustocken und die Laufzeit bis zum 31. Dezember 2012 zu verlängern. Das bereits auf 200.000 Aktien aufgestockte Volumen wurde zum 31.12.2011 zu knapp 82 Prozent (164.054 Aktien) ausgeschöpft. Somit können bis zum 31. Dezember 2012 weitere 85.946 Aktien erworben werden.

Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der flatex AG am 25. Juni 2010 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. Der Aktienrückkauf erfolgt zu dem Zweck, die erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten gegen Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran, anzubieten und auf diese zu übertragen.

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft weiterhin durch die ICF Kursmakler AG Wertpapierhandelsbank, Frankfurt am Main. Die ICF Kursmakler AG Wertpapierhandelsbank trifft ihre Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und das jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über die Börse. Der Kaufpreis je zurückzuerwerbender Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer flatex-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten.

Darüber hinaus wurde die ICF Kursmakler AG Wertpapierhandelsbank verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (EG-VO) einzuhalten. Der Kaufpreis darf dabei den Kurs des letzten an der betreffenden Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des höchsten unabhängigen Angebots an der betreffenden Börse nicht überschreiten. Im Einklang mit Artikel 5 Abs. 2 der EG-VO wird die ICF Kursmakler AG Wertpapierhandelsbank an einem Tag nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes, der in dem Freiverkehr stattfindet, auf dem der Erwerb erfolgt, an eigenen Aktien erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz ergibt sich hierbei aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der letzten zwanzig Börsentage vor dem Kauftermin. Bei außergewöhnlich niedriger Liquidität wird die ICF Kursmakler AG Wertpapierhandelsbank im Einklang mit Art. 5 Abs. 3 der EG-VO gegebenenfalls eigene Aktien im Umfang von bis zu 50 Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes erwerben.

Während der Laufzeit des Programms wird keine Veräußerung eigener Aktien über die Börse stattfinden.

Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach ihrer Ausführung bekannt gegeben. Die flatex AG wird über die Fortschritte des Aktienrückkaufs wöchentlich jeweils montags unter www.flatex.de/ir informieren.

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Kontakt:

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E.-C.-Baumann-Str. 8a
95326 Kulmbach
Tel.: +49 9221 952 035
E-Mail: nadine.laaber@flatex.de
www.flatex.de



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