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DGAP-News News vom 05.10.2010

Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

flatex AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
05.10.2010 15:02



Kulmbach, 05. Oktober 2010 - Der Vorstand der flatex AG (ISIN DE0005249601/WKN 524 960) hat beschlossen, im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms bis zu 100.000 Aktien der Gesellschaft, dies entspricht bis zu 1,07% des Grundkapitals, zu erwerben. Der Aktienrückkauf soll ab dem 05. Oktober 2010 beginnen und spätestens am 31. Januar 2011 beendet werden.

Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der flatex AG am 25. Juni 2010 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. Der Aktienrückkauf erfolgt zu dem Zweck, die erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten gegen Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran, anzubieten und auf diese zu übertragen.

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch die ICF Kursmakler AG Wertpapierhandelsbank, Frankfurt am Main. Die ICF Kursmakler AG Wertpapierhandelsbank trifft ihre Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und das jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über die Börse. Der Kaufpreis je zurück zu erwerbender Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer flatex-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten.

Darüber hinaus wurde die ICF Kursmakler AG Wertpapierhandelsbank verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (EG-VO) einzuhalten. Der Kaufpreis darf dabei den Kurs des letzten an der betreffenden Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des höchsten unabhängigen Angebots an der betreffenden Börse nicht überschreiten. Im Einklang mit Artikel 5 Abs. 2 der EG-VO wird die ICF Kursmakler AG Wertpapierhandelsbank an einem Tag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes, der in dem Freiverkehr stattfindet, auf dem der Erwerb erfolgt, an eigenen Aktien erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz ergibt sich hierbei aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der letzten zwanzig Börsentage vor dem Kauftermin. Bei außergewöhnlich niedriger Liquidität wird die ICF Kursmakler AG Wertpapierhandelsbank im Einklang mit Art. 5 Abs. 3 der EG-VO gegebenenfalls eigene Aktien im Umfang von bis zu 50% des durchschnittlichen Tagesumsatzes erwerben.

Während der Laufzeit des Programms wird keine Veräußerung eigener Aktien über die Börse stattfinden.

Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach ihrer Ausführung bekannt gegeben. Die flatex AG wird über die Fortschritte des Aktienrückkaufs wöchentlich jeweils montags unter www.flatex.de/ir informieren.

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Über flatex:

flatex ist der auf den aktiven Anleger fokussierte Online-Broker. Das Angebot von flatex und seiner Kooperationspartner zeichnet sich aus durch ein außergewöhnlich günstiges Preismodell im außerbörslichen Direkthandel sowie im börslichen Handel an allen In- und vielen Auslandsbörsen verbunden mit einem herausragenden Kundenservice. Ergänzt wird das Angebot durch den CFD-Handel, der vollintegriert über das gleiche Konto wie der Wertpapierhandel angeboten wird. flatex ist eine Marke des Finanzdienstleistungsinstituts flatex AG. Die Konto- und Depotführung für die Kunden von flatex erfolgt bei der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich, die Mitglied im Deutschen Einlagensicherungsfonds ist. Die Eröffnung von Depot und Konto kann online unter www.flatex.de vorgenommen werden.


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