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DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT

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DGAP-Ad-hoc News vom 18.03.2014

DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT beschließt Verkauf eigener Aktien

DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT / Schlagwort(e): Transaktion eigene Aktien
18.03.2014 17:36

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


- Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte -


Ad hoc - Meldung nach § 15 WpHG der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT, Bielefeld (ISIN: DE005878003)


DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT beschließt Verkauf eigener Aktien

Bielefeld, den 18. März 2014 - Der Vorstand der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT, Bielefeld (ISIN: DE005878003), hat beschlossen, die von der Gesellschaft gehaltenen 1.805.048 eigenen Aktien - dies ist der gesamte von der Gesellschaft gehaltene Bestand - zu veräußern. Die Veräußerung der Aktien soll marktschonend unter Einschaltung eines Kreditinstituts erfolgen.

Die Gesellschaft hat die Aktien im September 2011 im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms erworben. Sie werden als Akquisitionswährung nicht mehr benötigt.


DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand



Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.
Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die Wertpapiere der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend "Order") fallen und (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die "Relevanten Personen"). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet und darf nur an diese verteilt werden. Andere Personen dürfen darauf nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedsstaaten") richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie ("Qualifizierte Anleger"). Für diese Zwecke meint "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der 2010 Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie, sofern im jeweiligen Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt).
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.
Im Zusammenhang mit einem etwaigen Angebot von Aktien kann die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG (nachfolgend "Berenberg") und alle mit ihr verbundenen Unternehmen als Investor auf eigene Rechnung Aktien erwerben und in dieser Eigenschaft Aktien auf eigene Rechnung halten, kaufen oder verkaufen. Zusätzlich kann Berenberg oder mit ihr verbundene Unternehmen Finanzierungsgeschäfte und Swaps mit Anlegern eingehen, in deren Zusammenhang Berenberg oder mit ihr verbundene Unternehmen Aktien erwerben, halten oder veräußern. Berenberg beabsichtigt nicht, solche Geschäfte oder Anlagen außer in Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen offen zu legen. Im Zusammenhang mit einem etwaigen Angebot von Aktien wird Berenberg gegenüber niemandem außer der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT verantwortlich sein. Berenberg muss Dritten gegenüber die Maßnahmen zum Schutz von Kunden nicht einhalten und diese nicht hinsichtlich eines etwaigen Angebots von Aktien beraten.


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