Godewind Immobilien AG
11.11.2019 / 15:51
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MORGAN STANLEY
11. November 2019
Godewind Immobilien AG
Taunusanlage 8
60329 Frankfurt am Main
Mitteilung gem. § 43 WpHG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmeldung vom 4. November 2019 teilten wir, Morgan Stanley, Wilmington Delaware, USA mit, die Meldeschwelle von 10% an der Godewind Immobilien AG überschritten zu haben. Hiermit zeigen wir nach § 43 des deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) folgendes an:
1. Der Erwerb der Stimmrechte, der zur Überschreitung der Meldeschwelle von 10% an der Godewind Immobilien AG durch Morgan Stanley führte, diente keinen strategischen Zielen, sondern wurde im Kundeninteresse durchgeführt.
2. Morgan Stanley könnte innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Godewind Immobilien AG erwerben, insbesondere im Zusammenhang mit der Wahrung von Kundeninteressen.
3. Morgan Stanley strebt keine Einflussnahme auf die Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats oder sonstiger Verwaltungsorgane der Godewind Immobilien AG an.
4. Morgan Stanley strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Godewind Immobilien AG an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, der zu einer Überschreitung der Meldeschwelle von 10% an der Godewind Immobilien AG durch Morgan Stanley führte, wurde im Zusammenhang mit der Wahrung von Kunden-Interessen vorgenommen bzw. beruhte darauf. Der Erwerb wurde durch eine Kombination von externen und Morgan Stanley-eigenen Mitteln finanziert.
Mit freundlichen Grüßen
Craig Horsley, Vice President,
Regulatory Operations |
11.11.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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