Aktionärin hat Anfechtungsklage gegen einen Beschluss der Hauptversammlung erhoben
Gemäß §§ 246 Abs. 4 haben wir mit heutigem Datum beim Bundesanzeiger die Mitteilung zur Veröffentlichung eingereicht, dass die Aktionärin JKK Beteiligungs-GmbH, Würzburg Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen zwei auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Juni 2015 gefasste Beschlüsse erhoben hat.
Die Klage richtet sich gegen die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 5 "Neuwahl des Aufsichtsrates" und Tagesordnungspunkt 6 "Wahl eines Ersatzmitgliedes".
Die Klage ist beim Landgericht Berlin, 98. Kammer für Handelssachen, unter dem Geschäftszeichen 98 O 32/15 anhängig. Das Gericht hat zunächst das schriftliche Vorverfahren nach § 276 ZPO angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist deswegen noch nicht bekannt.