GWB gewinnt Rechtsstreit in Buxtehude Hamburg, 2. Februar 2011. Die GWB Immobilien AG hat den laufenden Rechtsstreit um den Bau eines Verbrauchermarktes in Buxtehude in erster Instanz gewonnen. Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Stade bestätigte, dass Politik und Verwaltung der Stadt Buxtehude „rechtswidrig“ sowie „fahrlässig“ und „schuldhaft“ gehandelt haben. Daher stehe der GWB Immobilien AG ein Schadenersatz zu. Wie hoch der Betrag ausfallen wird, soll in einem Schlussurteil entschieden werden. „Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unsere Auffassung der Rechtslage bestätigt hat“, so Dr. Norbert Herrmann, Vorstandsvorsitzender der GWB Immobilien AG. „Wir hoffen sehr, dass die Stadt Buxtehude sich nicht entschließt, weiter auf Kosten der Steuerzahler zu prozessieren. Es muss allen Beteiligten klar sein, dass eine Übernahme der Kosten durch den Kommunalen Schadensausgleich bei schuldhafter Amtspflichtsverletzung in Frage gestellt ist. Somit könnten sämtliche Kosten auf die Stadt zukommen. Wir können uns eine ‚kaufmännische Lösung’ in Form eines angemessenen Vergleichs mit der Stadt vorstellen.“ Die GWB hatte die Stadt Buxtehude Anfang 2009 auf eine Schadensersatzzahlung in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro verklagt. Begründet wurde die Klage mit einer rechtswidrigen Verzögerung der Bearbeitung einer Bauvoranfrage der GWB für den geplanten Verbrauchermarkt in Buxtehude sowie die rechtswidrige Versagung des beantragten Bauvorbescheides durch die Stadt. Fast vier Jahre lang hatte die Stadt Buxtehude mit allen Mitteln versucht, den von der GWB geplanten Bau eines Verbrauchermarktes in Buxtehude zu verhindern. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg aber machte im Januar 2008 den Weg frei - der Verbrauchermarkt mit einer Fläche von rund 6.000 m2 wurde im Oktober 2009 an den Mieter plaza der coop eG übergeben. „Durch die unverhältnismäßige Verzögerung des Bauvorhabens haben sich nicht nur unsere Bau- und Herstellungskosten erhöht, es sind uns außerdem Mieterlöse aus insgesamt 36 Monaten entgangen“, so Dr. Norbert Herrmann. Bereits in den Jahren 2004 und 2005 hatte der Rechtsgutachter der Stadtverwaltung Buxtehude in zwei Gutachten festgestellt, dass das Bauvorhaben der GWB keine schädlichen Auswirkungen auf die Innenstadt haben würde und deshalb genehmigt werden müsse. Zu dem gleichen Ergebnis kamen zwei weitere objektive Studien der CIMA und GfK Prisma. Das Verwaltungsgericht Stade und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigten in ihren Urteilen die Rechtsauffassung der GWB. Presseanfragen: |