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DGAP-Ad-hoc News vom 16.12.2011

HanseYachts AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht

HanseYachts Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
16.12.2011 16:49

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad hoc Meldung nach § 15 WpHG

HanseYachts AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht
Datum: 16. Dezember 2011

Der Vorstand der HanseYachts AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am heutigen Tag beschlossen, unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 6.400.000,00 um bis zu EUR 600.000,00 auf bis zu EUR 7.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 600.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Der Bezugspreis je Neuer Aktie wurde auf EUR 3,00 festgesetzt. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. August 2011 gewinnanteilberechtigt.
Den Aktionären wird ein mittelbares Bezugsrecht im Verhältnis 32 : 3 (zweiunddreißig Altaktien für drei Neue Aktien) eingeräumt.
Die Bezugsfrist der Neuen Aktien läuft voraussichtlich vom Beginn des 22. Dezember 2011 bis zum 5. Januar 2012 (einschließlich).
Die Bezugsrechte sowie das Bezugsrecht für Spitzenbeträge, d. h. Teilbezugsrechte, die nicht zum Erwerb einer ganzen Aktie ermächtigen, sind nur im Kreis der Aktionäre übertragbar, jedoch nicht im Freiverkehr oder in einem anderen organisierten Markt handelbar. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Überbezug wird nicht gewährt.

Soweit die im Zuge der Kapitalerhöhung entstehenden neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien nicht durch Zeichnung der Aktionäre im Rahmen der Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts übernommen werden, werden die Aktien interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis zum Kauf angeboten.

Die Kapitalerhöhung dient der Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft.

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