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DGAP-Ad-hoc News vom 25.07.2013

HanseYachts Aktiengesellschaft: Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht

HanseYachts Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme
25.07.2013 14:04

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad hoc Meldung nach § 15 WpHG

HanseYachts AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht
Datum: 25. Juli 2013

Der Vorstand der HanseYachts AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am heutigen Tag beschlossen, unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 7.000.000,00 um bis zu EUR 2.592.590,00 auf bis zu EUR 9.592.590,00 durch Ausgabe von bis zu 2.592.590 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Der Bezugspreis je neuer Aktie wurde auf EUR 1,92 festgesetzt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Juli 2012 gewinnanteilsberechtigt.

Den Aktionären wird ein mittelbares Bezugsrecht im Verhältnis 2,7 : 1 (zweikommasieben Aktien für eine neue Aktie) eingeräumt.
Die Bezugsfrist der neuen Aktien läuft ab Bekanntmachung im Bundesanzeiger zwei Wochen.

Die Bezugsrechte sowie das Bezugsrecht für Spitzenbeträge, d. h. Teilbezugsrechte, die nicht zum Erwerb einer ganzen Aktie ermächtigen, sind nur im Kreis der Aktionäre übertragbar, jedoch nicht im Freiverkehr oder in einem anderen organisierten Markt handelbar. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Überbezug wird nicht gewährt.

Soweit die im Zuge der Kapitalerhöhung entstehenden neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien nicht durch Zeichnung der Aktionäre im Rahmen der Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts übernommen werden, werden die Aktien interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis zum Kauf angeboten.

Die Kapitalerhöhung dient der Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft.

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