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DGAP-Ad-hoc News vom 09.04.2013

HeidelbergCement AG: Bundesgerichtshof bestätigt Kartellbuße gegen HeidelbergCement

HeidelbergCement AG / Schlagwort(e): Rechtssache
09.04.2013 08:11

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Im Kartellverfahren gegen deutsche Zementunternehmen hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom Juni 2009 über den Einspruch von HeidelbergCement gegen den Bußgeldbescheid aus dem Jahr 2003 in der Sache rechtskräftig bestätigt. Der Bußgeldbescheid bezieht sich auf Kartellverstöße in den Jahren 1990 bis 2002. Wegen der überlangen Verfahrensdauer hat das Gericht das Bußgeld gegen HeidelbergCement aber um 8,5 Mio. EUR, das sind 5% von 169,9 Mio. EUR, auf 161,4 Mio. EUR reduziert. Durch die Gerichtsverfahren konnte das Bußgeld um mehr als 88,5 Mio. EUR gegenüber dem ursprünglichen Bußgeldbescheid herabgesetzt werden.

Nach Auflösung der entsprechenden Rückstellung verbleibt eine Ergebnisbelastung von etwa 30 Mio. EUR im zweiten Quartal 2013. Der Zeitpunkt des Zahlungsmittelabflusses von 161,4 Mio. EUR ist noch nicht bekannt. Ergebnisprognose und Finanzplanung bleiben unverändert.
Um derartigen Vorfällen und anderen Gesetzesverstößen für die Zukunft so weit als möglich vorzubauen, hat HeidelbergCement ein umfassendes Compliance-Programm aufgebaut, das neben einer klaren Unternehmensrichtlinie umfassende Schulungen mit modernsten Kommunikationsmitteln vorsieht. Verstöße gegen die Richtlinie werden im Unternehmen strikt verfolgt und geahndet.


Heidelberg, den 9. April 2013

Der Vorstand


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