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DGAP-PVR News vom 24.08.2015

HeidelbergCement AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

HeidelbergCement AG 

24.08.2015 09:56

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die Capital Research and Management Company, Los Angeles, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.08.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HeidelbergCement AG, Heidelberg, Deutschland am 19.08.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,23% (das entspricht 6062594 Stimmrechten) betragen hat. 3,23% der Stimmrechte (das entspricht 6062594 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Kein individueller Fonds hält mehr als 3% der Stimmrechte an der HeidelbergCement AG.



24.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  HeidelbergCement AG
              Berliner Straße 6
              69120 Heidelberg
              Deutschland
Internet:     www.heidelbergcement.com
 
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