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DGAP-PVR News vom 18.03.2019

HeidelbergCement AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

HeidelbergCement AG

18.03.2019 / 10:53
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten
Name: HeidelbergCement AG
Straße, Hausnr.: Berliner Straße 6
PLZ: 69120
Ort: Heidelberg
Deutschland
Legal Entity Identifier (LEI): LZ2C6E0W5W7LQMX5ZI37

2. Grund der Mitteilung
  Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
  Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
  Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
X Sonstiger Grund:
Beendigung der Zurechnung von Stimmrechten aufgrund Unabhängigkeitserklärung gemäß § 35 Abs. 4 WpHG.

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Natürliche Person (Vorname, Nachname): Dharma Teja Ignacio Jayanti
Geburtsdatum: 21.10.1968

4. Namen der Aktionäre
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
 

5. Datum der Schwellenberührung:
15.03.2019

6. Gesamtstimmrechtsanteile
  Anteil Stimmrechte
(Summe 7.a.)
Anteil Instrumente
(Summe 7.b.1.+ 7.b.2.)
Summe Anteile
(Summe 7.a. + 7.b.)
Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
neu 0 % 0 % 0 % 198416477
letzte Mitteilung 4,95 % 0 % 4,95 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
ISIN absolut in %
  direkt
(§ 33 WpHG)
zugerechnet
(§ 34 WpHG)
direkt
(§ 33 WpHG)
zugerechnet
(§ 34 WpHG)
DE0006047004 0 0 0 % 0 %
Summe 0 0 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungs­zeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
    Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungs­zeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
      Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen
X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.
  Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
 

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:
Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

10. Sonstige Informationen:
Zum 15. März 2019 sind die Anforderungen gem. § 35 Abs. 4 WpHG erfüllt. Damit ist First Eagle Investment Management, LLC nicht mehr als Tochtergesellschaft im Sinne von § 35 Abs. 1 WpHG anzusehen und damit werden die der First Eagle Investment Management, LLC zuzurechnenden Stimmrechte nicht mehr ihren Eltern (d.H. der Kette der kontrollierenden Unternehmen oberhalb der First Eagle Investment Management, LLC) zugerechnet. Zum 15. März 2019 hält First Eagle Investment Management, LLC die folgenden Stimmrechte: 4,61% - 0% - 4,61% (Stimmrechte durch Aktien - Stimmrechte durch Instrumente - Summe von beidem). 

Datum
15.03.2019



18.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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