INVESTOR RELATIONS CENTER

HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG

News Detail

DGAP-News News vom 13.12.2016

Highlight Communications AG nimmt Einreichung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen der Highlight Event and Entertainment AG in Sachen Constantin Medien zur Kenntnis

DGAP-News: Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Sonstiges

13.12.2016 / 07:16
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Highlight Communications AG nimmt zur Kenntnis, dass die Highlight Event and Entertainment AG, die über die Constantin Medien AG indirekt an der Highlight Communications beteiligt ist, beim Landgericht München I Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen eingereicht hat. Die Anfechtungsklage richtet sich gegen die meisten Beschlüsse der Hauptversammlung der Constantin Medien AG vom 9. und 10. November 2016 - insbesondere gegen die Veräußerung der Constantin Film AG und die Wahlen zum Aufsichtsrat. Grund für die Klage ist der Ausschluss der Stimmrechte von Aktionären durch den Versammlungsleiter Franz Enderle von der Münchener Kanzlei Bub Gauweiler. Die Nichtigkeitsklage richtet sich gegen die Bestellung Dieter Hahns zum Mitglied des Aufsichtsrats der Constantin Medien AG.

Die Pressemitteilung der Highlight Event and Entertainment AG kann auf der Homepage der Gesellschaft unter http://www.hlee.ch/investor-relations/ad-hoc-mitteilungen eingesehen werden.

Für weitere Informationen:

HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG
Investor Relations
Netzibodenstrasse 23b
CH-4133 Pratteln
Tel. : +41-61-816 96 91
E-Mail : ir@hlcom.ch

 



13.12.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this
Diese Inhalte werden Ihnen präsentiert von der .