Infineon Technologies AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Infineon Technologies AG 26.06.2015 10:18 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die BlackRock Holdco2, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 25.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Infineon Technologies AG, Neubiberg, Deutschland am 23.06.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,004% (das entspricht 56504703 Stimmrechten) betragen hat. 2,15% der Stimmrechte (das entspricht 24261838 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 3,13% der Stimmrechte (das entspricht 35295387 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Es wird darauf hingewiesen, dass der oben genannte Stimmrechtsanteil von 5,004% nicht zwingend der Summe der einzelnen zugerechneten Stimmrechtsanteile entspricht. Grund dafür ist, dass innerhalb der Struktur der BlackRock-Gruppe manche Stimmrechte mehrfach zugerechnet werden. 26.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Infineon Technologies AG Am Campeon 1-12 85579 Neubiberg Deutschland Internet: www.infineon.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |