Infineon erzielt Einigung mit US-Justizministerium im Zusammenhang mit kartellrechtlichen Ermittlungen gegen DRAM-Branche München, 15. September 2004 – Die Infineon Technologies AG teilte heute mit, dass das Unternehmen eine Einigung mit der Antitrust-Division des US-amerikanischen Justizministeriums (DOJ) erzielte, wonach sich das Unternehmen in einem einzigen und begrenzten Anklagepunkt schuldig bekennt, der die Verletzung von US-Kartellrecht bei der Preisbildung in seinem Dynamic Random Access Memory-Geschäft zwischen dem 1. Juli 1999 und dem 15. Juni 2002 betrifft. Für Infineon ist damit das im Übrigen weiter laufende industrieweite Ermittlungsverfahren des DOJ beendet. |