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Infineon Technologies AG

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Pressemitteilung vom 15.09.2004

Infineon erzielt Einigung mit US-Justizministerium im Zusammenhang mit kartellrechtlichen Ermittlungen gegen DRAM-Branche

München, 15. September 2004 – Die Infineon Technologies AG teilte heute mit, dass das Unternehmen eine Einigung mit der Antitrust-Division des US-amerikanischen Justizministeriums (DOJ) erzielte, wonach sich das Unternehmen in einem einzigen und begrenzten Anklagepunkt schuldig bekennt, der die Verletzung von US-Kartellrecht bei der Preisbildung in seinem Dynamic Random Access Memory-Geschäft zwischen dem 1. Juli 1999 und dem 15. Juni 2002 betrifft. Für Infineon ist damit das im Übrigen weiter laufende industrieweite Ermittlungsverfahren des DOJ beendet.

Im Rahmen der Vereinbarung hat sich Infineon dazu bereit erklärt, eine Strafe von 160 Millionen US-Dollar zu zahlen, die gänzlich von den Rückstellungen des Unternehmens im 3. Quartal gedeckt ist. Die Zahlung erfolgt in gleichen Raten bis 2009. Das vom DOJ vorgeworfene Fehlverhalten war auf bestimmte OEM-Kunden begrenzt. Infineon steht bereits in Kontakt mit diesen Kunden und hat mit den meisten bereits eine Einigung erzielt, hinsichtlich der übrigen dieser Kunden ist mit einer Einigung in Kürze zu rechnen.

Infineon verurteilt nachdrücklich jeglichen Versuch von Preisabsprachen. Infineon verpflichtet sich zu hartem und fairem Wettbewerb, der einzig und allein auf der Überlegenheit der Produkte und Dienstleistungen beruht.

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