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DGAP-Ad-hoc News vom 22.10.2010

Intershop: Einberufungsverlangen auf Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung

Intershop Communications AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
22.10.2010 14:39

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Jena, 22. Oktober 2010 - Die Intershop Communications AG hat von der GSI Commerce Solutions Inc. einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 122 Abs. 1 AktG erhalten. Der Aktionär verfügt über das erforderliche Quorum von 5 % des Grundkapitals.
Einziger Tagesordnungspunkt ist die Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern anstelle der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder Günter Lorenz und Dr. Herbert May, deren gerichtliche Bestellung nach Ablauf der außerordentlichen Hauptversammlung enden würde.

Der Vorstand der Intershop Communications AG wird das Einberufungsverlangen prüfen und gegebenenfalls kurzfristig eine außerordentliche Hauptversammlung durch Veröffentlichung der Einladung im elektronischen Bundesanzeiger einberufen und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichen. Diese würde unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen voraussichtlich Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres stattfinden.




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