InVision Software AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung InVision Software AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Günther Müller Deutschland Stimmrechtsmitteilung gemäß §§21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG Herr Günther Müller, Deutschland, hat uns gemäß §21 Abs. 1 WpHG am 15. Dezember 2008 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der InVision Software AG, Halskestrasse 38, 40880 Ratingen, Deutschland, am 4. Dezember 2008 die Schwelle von 10% überschritten hat und zu diesem Tag einen Stimmrechtsanteil von 11,405% betrug in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten (dies entspricht 254.903 Stimmrechten von insgesamt 2.235.000 Stimmrechten). 5,018% der Stimmrechte (dies entspricht 112.156 Stimmrechten von insgesamt 2.235.000 Stimmrechten) werden von der ASC telecom AG, Hösbach, Deutschland, gehalten und sind nach §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG Herrn Günther Müller, Deutschland, zuzurechnen. 15.12.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: InVision Software AG Halskestraße 38 40880 Ratingen Deutschland Internet: www.invision.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |