InVision Software AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung InVision Software AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 02.03.2010 15:35 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Scherzer & Co. AG Köln, Deutschland Stimmrechtsmitteilung gemäß §21 Abs. 1 WpHG Hiermit teilen wir Ihnen gemäß §21 Abs. 1 WpHG mit, dass die Scherzer & Co. AG, Köln, Deutschland, am 02. März 2010 durch Aktien die Schwelle von 3% der Stimmrechte an der InVision Software AG, Halskestrasse 38, 40880 Ratingen, Deutschland, überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt einen Stimmrechtsanteil von 3,44% hält (dies entspricht 76.938 von insgesamt 2.235.000 Stimmrechten). 02.03.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: InVision Software AG Halskestraße 38 40880 Ratingen Deutschland Internet: www.invision.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |