InVision Software AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung InVision Software AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 14.10.2010 15:50 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Scherzer & Co. AG Köln, Deutschland Stimmrechtsmitteilung gemäß §21 Abs. 1 WpHG Hiermit teilen wir Ihnen gemäß §21 Abs. 1 WpHG mit, dass die Scherzer & Co. AG, Friesenstraße 50, 50670 Köln, Deutschland, am 11. Oktober 2010 durch Aktien die Schwelle von 3% der Stimmrechte an der InVision Software AG, Halskestrasse 38, 40880 Ratingen, Deutschland, unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt der Stimmrechtsanteil nunmehr 2,9878% (66.775 Stimmrechte) beträgt. 14.10.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: InVision Software AG Halskestraße 38 40880 Ratingen Deutschland Internet: www.invision.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |