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Leifheit Aktiengesellschaft

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DGAP-PVR News vom 14.07.2015

Leifheit Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Leifheit Aktiengesellschaft 

14.07.2015 18:51

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG

1.
Caso Asset Management SA, Luxemburg, Luxemburg, hat uns am 10.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Leifheit AG am 08.07.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 150.694 Stimmrechten) betragen hat. Die gesamten Stimmrechte werden Caso Asset Management SA gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.

2.
Farringdon Netherlands BV, Amsterdam, Niederlande, hat uns am 10.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Leifheit AG am 08.07.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 150.694 Stimmrechten) betragen hat. Die gesamten Stimmrechte werden Farringdon Netherlands BV gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.

3.
Farringdon Denmark Aps, Kopenhagen, Dänemark, hat uns am 10.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Leifheit AG am 08.07.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 150.694 Stimmrechten) betragen hat. Die gesamten Stimmrechte werden Farringdon Denmark Aps gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.

4.
Herr Bram Cornelisse, Niederlande, hat uns am 10.07.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Leifheit AG am 08.07.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 150.694 Stimmrechten) betragen hat. Die gesamten Stimmrechte werden Herrn Bram Cornelisse gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

5.
Herr Andreas Tholstrup, Dänemark, hat uns am 10.07.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Leifheit AG am 08.07.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 150.694 Stimmrechten) betragen hat. Die gesamten Stimmrechte werden Herrn Andreas Tholstrup gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.
  



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Internet:     www.leifheit.com
 
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