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DGAP-Ad-hoc News vom 01.04.2019

LION E-Mobility AG: Zahlungsverzug des Wandeldarlehens

LION E-Mobility AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Kapitalmaßnahme
LION E-Mobility AG: Zahlungsverzug des Wandeldarlehens

01.04.2019 / 18:41 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Am 30. Januar 2019 informierte die LION E-Mobility AG über die Unterzeichnung eines Wandeldarlehens mit dem strategischen Investor Battery and Mobility Materials Inc.(BAMM), Omaha, USA, über einen Betrag von 2,5 Mio Euro.  Am 22. Februar 2019 wurde das für das Wandeldarlehen erforderliche bedingte Kapital im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung genehmigt. 

Unabhängig von der Verpflichtung zur Gewährung des Darlehens und mehreren Nachforderungen ist der entsprechende Geldtransfer von BAMM zu LION E-Mobility bis heute nicht erfolgt. LION E-Mobility kann zur Zeit nicht ausschließen, dass sich das Wandeldarlehen weiter verzögert oder letztendlich nicht zu stande kommt. 

LION E-Mobility prüft alle rechtlichen Schritte, um die Interessen des Unternehmens und seiner Aktionäre zu wahren.

Kontakt:
Tobias Mayer
Verwaltungsratspräsident

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Das Management steht in ständiger Kommunikation mit dem Top-Management von BAMM, um den Geldtransfer zu LION E-Mobility abzuschließen.

01.04.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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