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DGAP-Ad-hoc News vom 28.02.2016

Manz AG plant Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen aus dem genehmigten Kapital und beabsichtigt strategische Kooperation mit Shanghai Electric

Manz AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Kapitalerhöhung
28.02.2016 09:41

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Manz AG plant Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen aus dem genehmigten Kapital und beabsichtigt strategische Kooperation mit Shanghai Electric
Reutlingen, 28. Februar 2016 - Die Manz AG Reutlingen, (ISIN: DE000A0JQ5U3) und die Shanghai Electric Group Co., Ltd. mit Sitz in Shanghai, China, beabsichtigen eine strategische Zusammenarbeit auf den Gebieten Energy Storage (Energiespeichersysteme) und Solar sowie in anderen Bereichen der Automationstechnologie der Manz-Gruppe verbunden mit einer maßgeblichen Beteiligung von Shanghai Electric an der Manz AG. Der Vorstand der Manz AG hat heute im Zuge seiner Prüfung der strategischen Optionen für den Geschäftsbereich Solar ferner entschieden, die CIGS-Technologie fortzuführen.

Zur Ermöglichung der Beteiligung von Shanghai Electric und zur Stärkung der Finanzlage plant die Manz AG, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um rund 43% (entspricht rund 29,9% nach Kapitalerhöhung) durch Ausgabe von neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Die Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts, welcher der Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedarf, und des Bezugsangebots an die Aktionäre soll nach Abschluss der Vorbereitungen noch innerhalb des ersten Halbjahrs 2016 erfolgen.

Vor diesem Hintergrund haben die Manz AG und Shanghai Electric heute eine Vereinbarung (Investment und Backstop Agreement) geschlossen, nach der eine Tochtergesellschaft von Shanghai Electric die von den Aktionären nicht bezogenen Aktien aus der geplanten Kapitalerhöhung zum Bezugspreis übernehmen wird. Die Aktionäre Dieter Manz und Ulrike Manz, die derzeit in Höhe von 35,2% bzw. 3,8% an der Gesellschaft beteiligt sind, werden die auf sie entfallenden Bezugsrechte nicht ausüben. Der Bezugspreis für die neuen Aktien soll möglichst marktnah, höchstens jedoch in Höhe von 40 Euro je Aktie, festgesetzt werden. Die Verpflichtungen von Shanghai Electric stehen unter anderem unter der Bedingung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe in China sowie der Erteilung verschiedener behördlicher Genehmigungen in China.

Dieter Manz beabsichtigt, auch künftig eine maßgebliche Beteiligung an der Gesellschaft zu halten und wird die Gesellschaft weiter als Vorstandsvorsitzender führen. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft Dieter Manz turnusgemäß für eine Amtszeit von weiteren fünf Jahren bestellt.

Nach dem Investment und Backstop Agreement ist weiter vorgesehen, dass Shanghai Electric nach Durchführung der Kapitalerhöhung oder zu einem späteren Zeitpunkt von Dieter Manz den Abschluss einer Stimmbindungsvereinbarung verlangen kann. Hiernach würden sie sich hinsichtlich der von ihnen jeweils gehaltenen Aktien an der Gesellschaft über die Ausübung ihrer Stimmrechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft bezüglich bestimmter Maßnahmen, insbesondere der Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats, abstimmen. Dabei soll der Tochtergesellschaft von Shanghai Electric im Rahmen der Abstimmung ein Letztentscheidungsrecht zustehen, soweit keine Einigung erzielt werden kann.

Sofern die Stimmbindungsvereinbarung abgeschlossen wird, würde Shanghai Electric voraussichtlich die Kontrolle über die Manz AG im Sinne von § 29 Abs. 1 WpÜG erlangen, da ihr über die aus der geplanten Kapitalerhöhung erworbenen Aktien hinaus auch die Stimmrechte aus den von Dieter Manz gehaltenen Aktien zuzurechnen wären. Damit wäre Shanghai Electric verpflichtet, den Aktionären der Gesellschaft ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien zu unterbreiten (Pflichtangebot).

Der Aktionär Dieter Manz hat sich im Rahmen des Investment und Backstop Agreements ergänzend verpflichtet, im Falle des Abschlusses einer Stimmbindungsvereinbarung nach Durchführung eines Pflichtangebots so viele Aktien an Shanghai Electric zu veräußern, wie es erforderlich ist, damit Shanghai Electric über ihre Tochtergesellschaft eine Beteiligung in Höhe von 30,1% an der Gesellschaft erreicht. Sofern innerhalb eines Jahres nach der Kapitalerhöhung kein Pflichtangebot erfolgt, kann Shanghai Electric von Herrn Manz die Veräußerung so vieler Aktien verlangen, damit eine Beteiligung in Höhe von 29,9% erreicht wird.

Bankhaus Lampe begleitet die Transaktion als Financial Advisor.
Zusatzinformationen:

ISIN: DE000A0JQ5U3
WKN: A0JQ5U
Börsenkürzel: M5Z
Marktsegment: Regulierter Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse

Manz AG
Steigäckerstraße 5
72768 Reutlingen
Deutschland

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Diese Veröffentlichung ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren im Vereinigten Königreich, Kanada, Japan oder Australien.
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