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DGAP-Ad-hoc News vom 19.06.2019

MEDIQON Group AG vereinbart neue Earn-Out-Regelung mit der GHX Europe GmbH

MEDIQON Group AG / Schlagwort(e): Vereinbarung/Vertrag
MEDIQON Group AG vereinbart neue Earn-Out-Regelung mit der GHX Europe GmbH

19.06.2019 / 18:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Königstein im Taunus, 19. Juni 2019

Die MEDIQON Group AG (vormals Medical Columbus AG) hat in einer ad hoc Meldung am 10. Juli 2018 über den Vertrag zur Veräußerung eines wesentlichen Teils ihres Vermögens mit der GHX Europe GmbH informiert.

Über den Vollzug (Closing) des Vertrags wurde am 02.11.2018 informiert.

Da die Voraussetzungen für den Earn-Out voraussichtlich nicht bis zum 30.06.2019 erfüllt sein werden und dieser Earn-Out damit vermutlich nicht fällig wird, die Gesellschaft jedoch intensiv daran gearbeitet hat, diese zu schaffen, haben die MEDIQON Group AG und die GHX Europe GmbH im beiderseitigen Interesse am 19.06.2019 um 17.18 Uhr eine neue Earn-Out-Regelung für den Fall vereinbart, dass der Earn-Out aus dem Vertrag vom 10. Juli 2018 nicht fällig wird.

Zunächst erhält die MEDIQON Group AG unabhängig von dem Erreichen der Earn-Out-Voraussetzungen eine feste Zahlung von EUR 0,5 Mio; der Earn-Out-Betrag der neuen Vereinbarung reduziert sich entsprechend von EUR 6,5 Mio. auf EUR 6,0 Mio. Die Voraussetzungen für diese Earn-Out-Zahlung sind angepasst worden. Die Frist zu Schaffung der Voraussetzungen für die Earn-Out-Zahlung läuft bis zum 31.03.2020. Ob die Earn-Out-Voraussetzungen geschaffen werden können, ist derzeit offen.

 


19.06.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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