MTU Aero Engines AG: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Erwerb eigener Aktien - 4. Zwischenmeldung und zugleich Schlussmeldung
Im Zeitraum vom 25. Mai 2021 bis einschließlich 27. Mai 2021 wurden durch die MTU Aero Engines AG (ISIN DE000A0D9PT0) insgesamt 20.500 Namensaktien der MTU Aero Engines AG im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Rückkaufsbeginn mit Bekanntmachung vom 3. Mai 2021 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 4. Mai 2021 mitgeteilt wurde.
Vom 25. Mai 2021 bis 27. Mai 2021 betrug die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag:
Datum Rückkauftag |
Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien |
Gewichteter Durchschnittskurs
(in EUR) |
Aggregiertes Volumen (in EUR) |
25. Mai 2021 |
10.000 |
209,16 |
2.091.575,00 |
26. Mai 2021 |
5.250 |
205,97 |
1.081.325,00 |
27. Mai 2021 |
5.250 |
211,37 |
1.109.681,20 |
Die Gesamtzahl der bislang durch die MTU Aero Engines AG im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 4. Mai 2021 bis zu seiner vorzeitigen Beendigung am 27. Mai 2021 erworbenen Namensaktien beläuft sich auf 150.000 Namensaktien. Dies entspricht einem rechnerischen Anteil von 0,28 % des Grundkapitals der MTU Aero Engines AG. Der volumen-gewichtete Durchschnittskaufpreis je Aktie betrug EUR 207,71. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 31.156.814,01 zurückgekauft.
Der Erwerb der Aktien der MTU Aero Engines AG erfolgte durch eine von der MTU Aero Engines AG beauftragte Bank ausschließlich über den Börsenplatz Xetra.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der MTU Aero Engines AG unter https://www.mtu.de/de/investor-relations/mtu-aktie/aktienrueckkauf/ veröffentlicht.
München, den 27. Mai 2021
MTU Aero Engines AG
Der Vorstand