Die Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt/Main, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs.1, Satz 1 und 3 WpHG am 28.09.2021 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 20.09.2021 darüber informiert, dass:
1) die Allianz Global Investors GmbH direkt keine Stimmrechte an der Gesellschaft hält. Alle Stimmrechte werden vollständig durch von der Allianz Global Investors GmbH verwaltete Fonds (die 'Fonds') zugerechnet, die ihrerseits die Stimmrechte halten;
2) die Beteiligung der Fonds an der Gesellschaft der Erzielung von Handelsgewinnen dient;
3) die Allianz Global Investors GmbH abhängig von dem Börsenkurs und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft innerhalb der nächsten zwölf Monate gegebenenfalls weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise für einzelne oder mehrere Fonds zu erlangen beabsichtigt;
4) die Allianz Global Investors GmbH eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft durch Meinungsäußerungen, Beratungen und Empfehlungen anstrebt. Eine eigene Beteiligung an den relevanten Organen oder am aktiven Management der Gesellschaft wird ebenso wenig (auch nicht über verbundene Dritte) angestrebt wie eine rechtliche oder faktische Weisungsbefugnis;
5) die Allianz Global Investors GmbH derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik anstrebt.
Des Weiteren teilt die Allianz Global Investors GmbH gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 und 4 WpHG hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel Folgendes mit:
Die Stimmrechte wurden durch Mittel der Fonds erworben, die von der Allianz Global Investors GmbH verwaltet werden. Daher habt die Allianz Global Investors GmbH keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb der Stimmrechte aufgenommen.