Bekanntmachung gemäß §§ 40 Abs. 1 S.1, 43 Abs. 2 WpHG
Mit Stimmrechtsmitteilungen vom 10. Juli 2020 hat uns die ams AG, Premstätten, Österreich, mitgeteilt, dass sie am 8. Juli 2020 die Schwelle von 25% der Stimmrechte an der OSRAM Licht AG im Sinne der §§ 33, 34 WpHG überschritten hat.
In diesem Zusammenhang hat uns die ams AG am 5. August 2020 nach § 43 Abs. 1 S. 1, 3 und 4 WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Der Erwerb der Stimmrechte an der OSRAM Licht AG dient strategischen Zielen.
2. Ein Erwerb von weiteren Stimmrechten an der OSRAM Licht AG innerhalb der nächsten zwölf Monate ist beabsichtigt.
3. Die ams AG beabsichtigt, im Aufsichtsrat der OSRAM Licht AG in einer ihrer Beteiligung an der OSRAM Licht AG angemessenen Weise vertreten zu sein. Bei zukünftigen Entscheidungen über die Besetzung des Vorstands der OSRAM Licht AG wären daher auch Vertreter der ams AG in diese Entscheidungsfindung eingebunden.
4. Es ist derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der OSRAM Licht AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, beabsichtigt.
Der Erwerb der Beteiligung an der OSRAM Licht AG, der zum Überschreiten der vorgenannten Stimmrechtsmeldeschwellen führte, erfolgte unter der Verwendung von Eigen- und Fremdmitteln.