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DGAP-Ad-hoc News vom 30.12.2010

Porsche Automobil Holding SE: US-Gericht weist Schadensersatzklagen von Elliott Associates und Black Diamond Hedge-Fonds ab

Porsche Automobil Holding SE / Schlagwort(e): Sonstiges
30.12.2010 22:02

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Der U.S. District Court for the Southern District of New York hat heute in den Verfahren Elliott Associates und Black Diamond der so genannten motion to dismiss der Porsche SE, die einem Klageabweisungsantrag wegen Unzulässigkeit entspricht, vollumfänglich stattgegeben. In diesen Verfahren haben insgesamt 39 Kläger vor einem Bundesgericht in New York geklagt und Ansprüche gegen die Porsche SE auf Grundlage der US-Wertpapiergesetze und des so genannten common law im Zusammenhang mit dem Erwerb von VW-Stammaktien durch die Porsche SE und den diesbezüglichen Veröffentlichungen im Jahr 2008 geltend gemacht. Die Kläger behaupteten einen Gesamtschaden von mehr als zwei Milliarden US-Dollar.
Das US-Gericht entschied, dass die bundesstaatlichen US-Wertpapiergesetze auf die Ansprüche der Kläger auf Basis ihrer behaupteten auf VW-Stammaktien bezogenen swap-Vereinbarungen keine Anwendung finden.
Das US-Gericht hat auch die Klagen gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Porsche SE, Herrn Dr. Wendelin Wiedeking, und den früheren Finanzvorstand, Herrn Holger Härter, abgewiesen.

Die Kläger können innerhalb von 30 Tagen beim U.S. Court of Appeals for the Second Circuit Berufung einlegen.


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