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DGAP-Ad-hoc News vom 25.03.2011

Porsche Automobil Holding SE: Bankenkonsortium bietet Porsche Automobil Holding SE Durchführung der Kapitalerhöhung zu einem Preis von EUR 38 je neuer Aktie an

Porsche Automobil Holding SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Sonstiges
25.03.2011 22:28

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Bankenkonsortium bietet Porsche Automobil Holding SE Durchführung der Kapitalerhöhung zu einem Preis von EUR 38 je neuer Aktie an
Ein Bankenkonsortium hat sich heute gegenüber der Porsche SE unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, zur Durchführung der von der Hauptversammlung am 30. November 2010 beschlossenen Kapitalerhöhung mit einem angestrebten Bruttoemissionserlös von EUR 5 Mrd. sämtliche neuen Stamm- und Vorzugsaktien zu übernehmen und diese im Wege des mittelbaren Bezugsrechts den Aktionären der Porsche SE zum Bezug zu einem Bezugspreis von EUR 38 je neue Aktie anzubieten. Sämtliche Stammaktionäre der Porsche SE haben ihr Einverständnis zu einem solchen Bezugspreis signalisiert und sich zur Ausübung ihrer Bezugsrechte auf neue Stammaktien verpflichtet. Vorstand und Aufsichtsrat der Porsche SE haben noch nicht über den Bezugspreis und die Details der Durchführung der Kapitalerhöhung entschieden. Eine Entscheidung ist für Sonntag, den 27. März 2011, geplant.



Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf irgendwelcher Wertpapiere dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Prospekts.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Die Aktien (die 'Aktien') der Porsche Automobil Holding SE (die 'Gesellschaft') dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, das Angebot von Aktien vollständig oder teilweise in den Vereinigten Staaten zu registrieren oder ein öffentliches Aktienangebot in den Vereinigten Staaten durchzuführen.

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