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DGAP-Ad-hoc News vom 31.01.2013

Porsche Automobil Holding SE: Beendigung der Verfahren vor dem New York State Supreme Court und Verzicht auf Verjährungseinrede in Deutschland

Porsche Automobil Holding SE / Schlagwort(e): Rechtssache
31.01.2013 18:15

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Porsche Automobil Holding SE ('Porsche SE') und die Kläger im Verfahren gegen die Porsche SE vor dem New York State Supreme Court ('Kläger') haben einen Vertrag zur Beendigung aller Verfahren vor diesem Gericht geschlossen. Die Kläger haben sich bereit erklärt, auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Abweisung ihrer Klagen durch die Appellate Division des New York State Supreme Court (Berufungskammer) zu verzichten, und die Porsche SE hat sich bereit erklärt, gegenüber Ansprüchen der Kläger, die in Deutschland innerhalb von 90 Tagen klageweise gerichtlich geltend gemacht werden, nicht die Einrede der Verjährung zu erheben. Unabhängig davon hält die Porsche SE die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet.
Im Februar und März 2011 hatten 26 globale Hedgefonds gegen die Porsche SE vor dem New York State Supreme Court Ansprüche wegen Betrugs und ungerechtfertigter Bereicherung (fraud and unjust enrichment) im Zusammenhang mit Transaktionen der Porsche SE im Hinblick auf Volkswagen-Aktien in 2008 geltend gemacht. Die Hedgefonds hatten einen Schaden in Höhe von mehr als 1,4 Mrd. US-Dollar geltend gemacht. Am 27. Dezember 2012 hatte die Berufungskammer des New York State Supreme Court entschieden, dass New York nicht der richtige Gerichtsstand für die Beurteilung der Ansprüche der Kläger ist, und ihre Klagen abgewiesen.

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