Der Vorstand der Quirin Privatbank AG hat beschlossen, die Verselbständigung des bislang unter der Marke "Quirion" betriebenen Geschäftsbereichs umzusetzen, nachdem heute eine wesentliche Voraussetzung hierfür mit der entsprechenden Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zur Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 (Anlagevermittlung), Nr. 1a (Anlageberatung), Nr. 2 (Abschlussvermittlung) und Nr. 3 (Finanzportfolioverwaltung) für eine zu diesem Zweck neu gegründete Tochtergesellschaft geschaffen wurde. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Aufsichtsrats wird die Quirin Privatbank AG nach Schaffung der weiter notwendigen Voraussetzungen voraussichtlich im ersten Quartal 2018 den Geschäftsbereich "Quirion" in die hierfür gegründete Gesellschaft einbringen und voraussichtlich unter der Bezeichnung "Quirion AG" fortführen.
11.12.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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