RHÖN-KLINIKUM AG: Heutige Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf
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RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt an der Saale
- Heutige Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf in der
Beschwerde gegen das Kartellamt wegen der
Untersagung des Zusammenschlussvorhabens
Kreiskrankenhäuser Bad Neustadt
- Das OLG Düsseldorf hat heute in der Sache keine
Entscheidung getroffen. Der Senat hält den Sachverhalt noch
nicht für abschließend ermittelt.
- Am 5. Oktober 2005 wird das weitere Vorgehen vom OLG
festgestellt und verkündet.
- Konsequent verfolgt der RHÖN-KLINIKUM Konzern
weiterhin seine Strategie des qualitativen Wachstums
Bad Neustadt a.d. Saale, den 21. September 2005 ----- Erstmals hatte in
diesem
Frühjahr das Bundeskartellamt den Zusammenschluss kommunaler Krankenhäuser
mit einem privaten Krankenhausträger untersagt. Hierbei ging es unter
anderem
um die Kreiskrankenhäuser Bad Neustadt und Mellrichstadt. Gegen den
Untersagungsbeschluss des BKartA hatte die RHÖN-KLINIKUM AG vor dem OLG
Düsseldorf Beschwerde eingelegt. In dieser Sache wurde heute verhandelt.
Das BKartA ist bei seiner Begründung davon ausgegangen, dass beim
Zusammenschluss von privaten und kommunalen Krankenhäusern die
Fusionskontrolle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
anzuwenden
sei und geht von einer sehr engen sachlich und räumlich relevanten
Marktabgrenzung aus.
Dem Verfahren kommt Pilotcharakter zu. Erstmals wird in der Bundesrepublik
Deutschland die Frage aufgeworfen, ob und unter welchen Bedingungen es
zulässig ist, die Regeln der Fusionskontrolle auf Krankenhäuser anzuwenden.
Die Fusionskontrolle konterkariert nach Auffassung der RHÖN-KLINIKUM AG die
Ziele des öffentlichen Gesundheitswesens. Zu diesen gehören insbesondere
Kostendämpfung, Qualitätssicherung und flächendeckende Versorgung.
Das Management des börsennotierten Klinikkonzerns aus der Rhön ist
überzeugt
von dem eingeschlagenen qualitätsorientierten Wachstumspfad. 'Das
Verfahren
behindert unsere Akquisitionsstrategie nicht. Die RHÖN-KLINIKUM AG verfügt
lediglich über einen Marktanteil von zwei Prozent des deutschen
Akutkrankenhausmarktes und ist noch nicht in allen Regionen präsent',
so
Vorstandsvorsitzender Wolfgang Pföhler. 'Derzeit verhandeln wir wegen
der
Übernahme von Akutkliniken mit mehreren Trägern und sind sicher, dass -
sollte
es hier zu Übernahmen kommen - keine Untersagung erfolgen wird.'
'Die abschließende Entscheidung wird eine grundsätzliche, über die
RHÖN-
KLINIKUM AG hinausgehende, Bedeutung für das gesamte Gesundheitswesen
haben',
so Pföhler.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 21.09.2005
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WKN: 704230; ISIN: DE0007042301; Index: MDAX
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard) und München;
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart
211714 Sep 05
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