RHÖN-KLINIKUM AG: Kartellamt untersagt Verkauf Corporate-News übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- --- Kartellamt untersagt den Verkauf des Städtischen Krankenhauses Eisenhüttenstadt an die RHÖN-KLINIKUM AG Bad Neustadt, den 29. März 2005 ----- Mit heutiger Post erhielten die Anwälte der RHÖN-KLINIKUM AG den angekündigten Bescheid des Kartellamtes, wonach der Verkauf des Städtischen Krankenhauses Eisenhüttenstadt an die RHÖN-KLINIKUM AG untersagt wird. Da das Kartellamt im Fall Eisenhüttenstadt nach denselben, den gesetzlichen Entwicklungen im Krankenhausbereich widersprechenden Basisüberlegungen entschieden hat, werden wir auch in diesem Falle alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Gegen die Untersagung des Verkaufs der Kreiskrankenhäuser Bad Neustadt / Saale und Mellrichstadt an die RHÖN-KLINIKUM AG durch das Kartellamt haben die Anwälte des Klinikkonzerns aus der Rhön bereits am 21. März 2005 - ohne Ausschöpfung der gesetzlich vorgesehenen Frist - Beschwerde eingelegt. Ende der Mitteilung, (c)DGAP 29.03.2005 --------------------------------------------------------------------------- --- WKN: 704233; ISIN: DE0007042335; Index: MDAX Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard) und München; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart 291224 Mär 05 |