RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung RHÖN-KLINIKUM AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Julius Bär Holding AG, Zürich, Schweiz, hat uns am 3. Februar 2009 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der RHÖN-KLINIKUM AG, Schlossplatz 1, Bad Neustadt a.d. Saale, Deutschland, am 29. Januar 2009 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,83 % betrug (entspricht 2.931.026 Stimmrechten) in Bezug auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten. Die Stimmrechte sind der Julius Bär Holding AG vollständig im Umfang von 2,83 % (entspricht 2.931.026 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Bad Neustadt a. d. Saale, im Februar 2009 Der Vorstand 05.02.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: RHÖN-KLINIKUM AG Schlossplatz 1 97616 Bad Neustadt a.d.Saale Deutschland Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |