RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung RHÖN-KLINIKUM AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 WpHG Abs. 1 übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Herr Eugen Münch, wohnhaft in Deutschland, hat uns am 09.02.2007 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sich aufgrund der Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien am 26.09.2005 sein Stimmrechtsanteil am Grundkapital der RHÖN-KLINIKUM AG, Schlossplatz 1, Bad Neustadt a.d.Saale, Deutschland verändert hat und seitdem die Schwelle von 10% unterschritten und an diesem Tag 9,74% betragen hat. Dies entspricht insgesamt 5.047.522 Stammaktien. Der Anteil der Familie Münch (Ingeborg und Eugen Münch) am Grundkapital der RHÖN-KLINIKUM AG, Schlossplatz 1, Bad Neustadt a.d.Saale, liegt seit der Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien und aufgrund der Meldung nach § 15a WpHG vom 02.02.2007 jetzt bei insgesamt 16,20% (Eugen Münch 9,78% und Ingeborg Münch 6,42%). Bad Neustadt a.d.Saale, im Februar 2007 Der Vorstand DGAP 15.02.2007 Sprache: Deutsch Emittent: RHÖN-KLINIKUM AG Schlossplatz 1 97616 Bad Neustadt a.d.Saale Deutschland WWW: www.rhoen-klinikum-ag.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |