RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung RHÖN-KLINIKUM AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 11.05.2010 09:28 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Wir haben am 7. Mai 2010 folgende Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten: Die nachfolgende Mitteilung erfolgt im Namen der Ameriprise Financial, Inc., Minneapolis, USA. Der Stimmrechtsanteil der Ameriprise Financial, Inc. am stimmberechtigten Grundkapital der RHÖN-KLINIKUM AG, Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, Deutschland, hat am 30. April 2010 die Schwelle von 5 % überschritten. Der Stimmrechtsanteil der Ameriprise Financial, Inc. an der RHÖN-KLINIKUM AG betrug zum 30. April 2010 insgesamt 5,58 % (das entspricht 7.714.184 Aktien). Diese Stimmrechtsanteile sind der Ameriprise Financial, Inc. nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG vollständig hinzuzurechnen. Bad Neustadt a. d. Saale, 11. Mai 2010 Der Vorstand 11.05.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG Schlossplatz 1 97616 Bad Neustadt a.d.Saale Deutschland Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |