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DGAP-Ad-hoc News vom 07.09.2016

Schaeffler AG: Schaeffler AG erwartet vorzeitige Teilrückzahlung in Höhe von EUR 674 Mio. aus der Darlehensforderung gegenüber der IHO Holding

Schaeffler AG / Schlagwort(e): Finanzierung
07.09.2016 07:35

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad-hoc Mitteilung gemäß Artikel 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch

Schaeffler AG erwartet vorzeitige Teilrückzahlung in Höhe von EUR 674 Mio. aus der Darlehensforderung gegenüber der IHO Holding
Herzogenaurach, 7. September 2016. Im Zusammenhang mit der angekündigten EUR 3,3 Mrd. Refinanzierung der IHO Holding, einer Gruppe von Holding- Gesellschaften, die indirekt der Schaeffler Familie gehören, wird die Schaeffler AG EUR 674 Mio. als vorzeitige Teilrückzahlung ihrer in Höhe von EUR 1.674 Mio. bestehenden Darlehensforderung (Loan Note) erhalten. Die vorzeitige Teilrückzahlung steht unter dem Vorbehalt der erfolgreichen Durchführung der Refinanzierung der IHO Holding. Die Schaeffler AG beabsichtigt, die Mittel zusammen mit weiteren Barmitteln zur vorzeitigen Ablösung der ausstehenden USD 850 Mio. Anleihe fällig in 2021 zu verwenden.
Ansprechpartner:

Christoph Beumelburg
Leiter Kommunikation, Marketing und Investor Relations Schaeffler AG
Tel.: +49 9132 82-4440
e-mail: ir@schaeffler.com


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Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, dar. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada, Japan oder in den Vereinigten Staaten von Amerika, oder an australische, kanadische japanische oder US-amerikanische Einwohner oder für deren Rechnung, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act registriert. Ebenso wenig findet eine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada, Japan oder in den Vereinigten Staaten von Amerika statt. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.
Die hierin genannten Wertpapiere werden nicht gemäß dem US-amerikanischen Wertpapiergesetz aus dem Jahr 1933 (U.S. Securities Act of 1933) in der jeweils geltenden Fassung (der "U.S. Securities Act") registriert und dürfen ohne eine Registrierung oder Befreiung von der Registrierungspflicht gemäß dem U.S. Securities Act nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden.

Dieses Dokument wurde auf der Grundlage erstellt, dass im Zusammenhang mit der Transaktion kein öffentliches Angebot von Schuldverschreibungen durchgeführt und kein gebilligter Prospekt veröffentlicht wurde oder wird. Die Schuldverschreibungen können in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, soweit dies Schaeffler verpflichten würde, einen gebilligten Prospekt zu veröffentlichen. Ein Angebot erfolgt daher in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), der die Prospektrichtlinie (2003/71/EG und, soweit bereits erfolgt, die Änderungen der Prospektrichtlinie durch die Richtlinie 2010/73/EU in nationales Recht umgesetzt hat (jeweils ein "Relevanter Mitgliedstaat"), nur, soweit keine Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts besteht. Entsprechend dürfen Personen, die ein Angebot von Schuldverschreibungen, auf die sich diese Pressemitteilung bezieht, in einem Relevanten Mitgliedstaat machen oder beabsichtigen, ein solches zu machen, dies nur unter Umständen tun, in denen keine Verpflichtung für Schaeffler besteht, einen Prospekt gemäß Artikel 3 der Prospektrichtlinie (in der Fassung der Richtlinie 2010/73/ EU, soweit die entsprechenden Änderungen in dem Relevanten Mitgliedstaat bereits umgesetzt sind) oder einen Prospektnachtrag gemäß Artikel 16 der Prospektrichtlinie (in der Fassung der Richtlinie 2010/73/EU, soweit die entsprechenden Änderungen in dem Relevanten Mitgliedstaat bereits umgesetzt sind) in Bezug auf das Angebot zu veröffentlichen. Schaeffler hat kein Angebot von Schuldverschreibungen unter Umständen genehmigt, in denen eine Verpflichtung für Schaeffler besteht, einen Prospekt oder Prospektnachtrag zu veröffentlichen.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen
Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit einer Reihe von Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten Ergebnissen oder Entwicklungen in wesentlicher Hinsicht abweichen. Diese Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen können sich nachteilig auf das Ergebnis und die finanziellen Folgen der in diesem Dokument beschriebenen Vorhaben und Entwicklungen auswirken. Es besteht keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen durch öffentliche Bekanntmachung zu aktualisieren oder zu ändern. Die Empfänger dieser Pressemitteilung sollten nicht in unverhältnismäßiger Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen vertrauen, die ausschließlich den Stand zum Datum dieser Pressemitteilung widerspiegeln. In dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen über Trends oder Entwicklungen in der Vergangenheit sollten nicht als Aussagen dahingehend betrachtet werden, dass sich diese Trends und Entwicklungen in der Zukunft fortsetzen. Die vorstehend aufgeführten Warnhinweise sind im Zusammenhang mit späteren mündlichen oder schriftlichen zukunftsgerichteten Aussagen von Schaeffler oder in deren Namen handelnden Personen zu betrachten.


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