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DGAP-Ad-hoc News vom 15.11.2007

Senator Entertainment AG: Kammergericht stellt Wirksamkeit der Sachkapitalerhöhung letztinstanzlich fest

SENATOR Entertainment AG / Rechtssache/Kapitalerhöhung
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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SENATOR Entertainment AG - Kammergericht stellt Wirksamkeit der Sachkapitalerhöhung letztinstanzlich fest

Senator Entertainment AG (General Standard, ISIN DE000A0BVUC6/ DE000 A0E95E 4, Symbol: SMN1/SMN3)

Im Verfahren um die Wirksamkeit der Sachkapitalerhöhung der Senator Entertainment AG in Höhe von EUR 6.200.000, beschlossen auf der Hauptversammlung vom 23. November 2004 und bestätigt auf der Hauptversammlung vom 7. Juli 2006, hat das Kammergericht im Rahmen des von der Gesellschaft verfolgten Freigabeverfahrens nun zu Gunsten der Senator Entertainment AG letztinstanzlich festgestellt, dass die Erhebung der Anfechtungsklagen der Wirksamkeit der bereits erfolgten Eintragung der Sachkapitalerhöhung ins Handelsregister nicht entgegenstehen und Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen.
Die Sachkapitalerhöhung ist damit in ihrem Bestand gesichert.  
Berlin, 15. November 2007
15.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     SENATOR Entertainment AG
              Rankestr. 3
              10789 Berlin
              Deutschland
Telefon:      +49 (0)30 88-091-662
Fax:          +49 (0)30 88-091-665
E-mail:       investor@senator.de
Internet:     www.senator.de
ISIN:         DE000A0BVUC6
WKN:          A0BVUC
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