INVESTOR RELATIONS CENTER

SGL CARBON SE

News Detail

Pressemitteilung vom 26.09.2002

Stellungnahme zu Spekulationen im Handelsblatt - Zulässigkeit weiterer Bußgelder zweifelhaft

Wiesbaden, 26. September 2002. SGL Carbon hat in der vom Handelsblatt angesprochenen Sache weder einen Bußgeldbescheid noch irgendwelche Angaben zur Höhe eines möglichen Bußgelds erhalten. Der Ausgang der Kartellverfahren der EU-Kommission ist offen, wie auch zwischenzeitlich von der Sprecherin von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti laut vwd-Meldung bestätigt wurde. Für SGL Carbon steht die Frage im Vordergrund, ob die Kommission in Anbetracht der bereits verhängten Sanktionen überhaupt noch berechtigt ist, weitere Bußgelder gegen SGL Carbon zu verhängen. Diese Frage ist beim Europäischen Gericht anhängig, nachdem SGL Carbon bekanntlich gegen die Entscheidung der EU Kommission im Graphitelektrodenfall im Oktober 2001 Klage erhoben hat. Wir sind zuversichtlich, dass diese Auffassung von den Gerichten bestätigt wird. Solange ein Bußgeldbescheid von den Gerichten überprüft wird, wird die Zahlung gegen Stellung einer Sicherheit ausgesetzt, die SGL Carbon bereits im Fall der 80,2 Mio. Euro gestellt hat und die im Rahmen der Gesamtfinanzierung der SGL Carbon Gruppe voll abgedeckt ist.
Die Meldung im Handelsblatt zu Untersuchungen bei Spezialgraphiten ist im Zusammenhang mit den seit 1997 laufenden Untersuchungen der Graphitindustrie durch die EUKommission zu sehen, die Mitte Juli 2001 zu den bekannten Bußgeldbescheiden bei Graphitelektroden geführt haben. SGL Carbon hat gegen das Bußgeld in Höhe von 80,2 Mio. Euro beim Europäischen Gericht Klage erhoben, insbesondere wegen unzulässiger Doppelbestrafung (ne bis in idem-Grundsatz) sowie grober Unverhältnismäßigkeit. In den USA sind die Kartellverfahren durch den gerichtlich bestätigten Vergleich abgeschlossen worden. Anders als in den USA, wo der Gesamtsachverhalt mit dem im Mai 1999 mit dem US-amerikanischen Justizministerium erzielten Vergleich abgeschlossen wurde, nimmt die EU-Kommission für sich in Anspruch, gegebenenfalls Kartellverstöße für alle Produktbereiche separat zu untersuchen.



Wichtiger Hinweis:
Diese Pressemeldung enthält Aussagen zu zukünftigen Entwicklungen, wie sie im US-Amerikanischen ”Private Securities Litigation Reform Act” von 1995 definiert sind. Sie enthält zukunftsbezogene Aussagen zum Umsatz und Ergebnis, die auf derzeit zur Verfügung stehenden Informationen beruhen. Die tatsächlichen Ergebnisse und Größen können aus vielerlei Gründen davon abweichen. Dazu zählen zum Beispiel nicht vorhersehbare Veränderungen im Umfeld der Elektrostahlproduktion, der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Wettbewerbssituation, der Währungsentwicklung, technologischer Entwicklungen, nicht vorhersehbare Geschehnisse im Umfeld akquirierter Unternehmen und bei den Konzerngesellschaften, unvorhersehbare Ereignisse im Zusammenhang mit den Verfahren der nordamerikanischen und europäischen Wettbewerbsbehörden und den damit zusammenhängenden Zivilklagen und sonstigen Risiken und Unwägbarkeiten, einschließlich derer, die detailliert in den Unternehmensunterlagen beschrieben sind, die bei der ”U.S. Securities and Exchange Commission” hinterlegt wurden. SGL CARBON beabsichtigt nicht, diese Prognoseinformationen zu aktualisieren und übernimmt diesbezüglich auch keine Verpflichtung.


Ihr Ansprechpartner:
Unternehmenskommunikation/Pressestelle
Ralf Harenberg
Tel.: 06 11 / 60 29 104 // Fax: 06 11 / 60 29 101 //

Diese Inhalte werden Ihnen präsentiert von der .