INVESTOR RELATIONS CENTER

SGL CARBON SE

News Detail

Pressemitteilung vom 18.12.2002

SGL Carbon erhebt Klage beim Europäischen Gericht – Spezialgraphitfall kein neuer Sachverhalt

Wiesbaden, 17. Dezember 2002. Die Europäische Kommission hat heute im Rahmen der bekannten, seit 1997 laufenden Untersuchungen gegen Unternehmen der Graphitindustrie wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens bei Spezialgraphiten ihre Entscheidung veröffentlicht und entsprechende Bußgelder ausgesprochen.

Auch wenn die Finanzmärkte noch höhere Bußgelder erwartet hatten, hält SGL Carbon das gegen das Unternehmen festgesetzte Bußgeld von 27,75 Mio. € für nicht gerechtfertigt und wird daher erneut Klage beim Europäischen Gericht einreichen. Wie bereits wiederholt berichtet, handelt es sich um keinen neuen Sachverhalt. Vielmehr steht der Fall, wie auch in der heutigen Veröffentlichung der EU Kommission ausgeführt, im Zusammenhang mit den seit 1997 laufenden Untersuchungen der Graphitindustrie durch die EU-Kommission, die Mitte Juli 2001 zu dem bekannten Bußgeldbescheid bei Graphitelektroden geführt haben.

Dagegen hatte SGL Carbon Klage beim Europäischen Gericht erhoben, insbesondere wegen unzulässiger Doppelbestrafung (ne bis in idem-Grundsatz) sowie grober Unverhältnismäßigkeit. In Anbetracht der bereits früher verhängten Sanktionen und der Tatsache, dass es sich um Vorgänge im gleichen Zeitraum und Umfeld handelt, ist SGL Carbon der Auffassung, dass die Europäische Kommission nicht berechtigt war, ein weiteres Bußgeld gegen SGL Carbon zu verhängen. Wir sind zuversichtlich, dass diese Auffassung gerichtlich bestätigt wird.

Wichtiger Hinweis:
Diese Pressemeldung enthält Aussagen zu zukünftigen Entwicklungen, wie sie im US-amerikanischen ”Private Securities Litigation Reform Act” von 1995 definiert sind. Sie enthält zukunftsbezogene Aussagen zum Umsatz und Ergebnis, die auf derzeit zur Verfügung stehenden Informationen beruhen. Die tatsächlichen Ergebnisse und Größen können aus vielerlei Gründen davon abweichen. Dazu zählen zum Beispiel nicht vorhersehbare Veränderungen im Umfeld der Elektrostahlproduktion, der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Wettbewerbssituation, der Währungsentwicklung, technologischer Entwicklungen, nicht vorhersehbare Geschehnisse im Umfeld akquirierter Unternehmen und bei den Konzerngesellschaften, unvorhersehbare Ereignisse im Zusammenhang mit den Verfahren der nordamerikanischen und europäischen Wettbewerbsbehörden und den damit zusammenhängenden Zivilklagen und sonstigen Risiken und Unwägbarkeiten, einschließlich derer, die detailliert in den Unternehmensunterlagen beschrieben sind, die bei der ”U.S. Securities and Exchange Commission” hinterlegt wurden. SGL CARBON beabsichtigt nicht, diese Prognoseinformationen zu
aktualisieren und übernimmt diesbezüglich auch keine Verpflichtung.

Ihr Ansprechpartner:
Unternehmenskommunikation/Pressestelle
Stefan Wortmann
Tel.: +49 611/60 29 105
Fax: +49 6 11/60 29 101
Mobil : 0049 170 / 540 2667
stefan.wortmann@sglcarbon.de

Diese Inhalte werden Ihnen präsentiert von der .