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Pressemitteilung vom 03.12.2003

Europäische Kommission entscheidet bei Randgeschäft „Elektrische und Mechanische Kohlenstoff- und Graphitprodukte“

  • Vergleichsweise niedrigeres Bußgeld in Höhe von 23,6 Mio. €
  • SGL Carbon erwägt Klage wegen Unverhältnismäßigkeit

WIESBADEN, 03. Dezember 2003. Die EU-Kommission hat heute im Rahmen der bekannten, seit 1997 laufenden Untersuchungen gegen Unternehmen der Graphitindustrie wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens erneut bei Graphitspezialitäten in dem für SGL Carbon jedoch als Randaktivitäten zu sehenden Gebiet „Elektrische und Mechanische Kohlenstoff- und Graphitprodukte' Bußgelder ausgesprochen. SGL Carbon erhielt ein vergleichsweise niedrigeres Bußgeld als andere Unternehmen in Höhe von 23,6 Mio. €.

Das Unternehmen hält jedoch die Höhe des Bußgeldes für weit überzogen und erwägt daher erneut Klage beim Europäischen Gericht einzureichen.

Diese Entscheidung steht im Zusammenhang mit Untersuchungen über Vorfälle in den 90er Jahren, über die das Unternehmen wiederholt berichtet hat. Anders als in den USA, wo bereits Ende der 90er Jahre das Kartellthema insgesamt abgeschlossen wurde, hatte die EU-Kommission immer wieder zeitversetzt einzelne Produktgruppen Schritt für Schritt abgehandelt.

SGL Carbon hatte bereits im Halbjahresbericht und im Dreivierteljahresbericht 2003 darauf  hingewiesen, dass Beschwerdepunkte der EU-Kommission bei diesen Randaktivitäten im Bereich Graphite Specialties vorliegen und dass eine endgültige Entscheidung noch in diesem Jahr erwartet wird.

Gegen die im Juli 2001 und Dezember 2002 verhängten Strafen von 80,2 Mio. € und 27,75 Mio. € hat SGL Carbon Klage beim Europäischen Gericht eingereicht. Das Unternehmen hofft im ersten Fall auf eine Entsche idung des Gerichts im ersten Halbjahr 2004.

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