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Pressemitteilung vom 29.04.2004

Europäisches Gericht entscheidet bei Graphitelektroden – Bußgeld der Europäischen Kommission reduziert
WIESBADEN, 29. April 2004. Das Europäische Gericht 1. Instanz (EuG) hat heute sein Urteil im Verfahren „Graphitelektroden“ verkündet. Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 18. Juli 2001 hat das EuG revidiert. Das damals gegen SGL Carbon festgesetzte Bußgeld von 80,2 Mio. € wurde auf 69,1 Mio. € reduziert.
Das Urteil des EuG berücksichtigt weder die gerügten groben Verfahrensfehler noch den international anerkannten Grundsatz des Verbots der Doppelbestrafung (ne bis in idem). Das US Department of Justice hatte bereits im Jahr 1999 wegen derselben Sache ein Bußgeld von insgesamt 145 Mio. US-Dollar gegen SGL Carbon festgesetzt. Deshalb wird SGL Carbon trotz der Reduktion des Bußgelds wie geplant die Grundsatzentscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) suchen.
Bis zur endgültigen EuGH-Entscheidung ist die Zahlung des Bußgeldes weiterhin gegen Bankgarantie ausgesetzt. Die Bankgarantie einschließlich Zinsen sind im Rahmen der Refinanzierung vollständig berücksichtigt.

Zukunftsgerichtete Aussagen:
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen spiegeln die gegenwärtigen Auffassungen des Managements der SGL Carbon AG sowie bestimmte Annahmen des SGL Konzerns und Informationen, über die dieser verfügt, wider. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit Risiken und Unsicherheiten verbunden. Die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse und Entwicklungen von SGL können daher aufgrund verschiedener Faktoren wesentlich von den hier geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Zu diesen Faktoren gehören insbesondere Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten von SGL, Veränderungen infolge von Akquisitionen und der anschließenden Integration von Unternehmen sowie Veränderungen infolge von Restrukturierungsmaßnahmen. Darüber hinaus können die Entwicklungen auf den Finanzmärkten und Wechselkursschwankungen sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere in Bezug auf steuerliche Regelungen, sowie andere Faktoren einen Einfluss auf die zukünftigen Ergebnisse und Entwicklungen von SGL haben. Die SGL Carbon AG übernimmt keine Verpflichtung zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.
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