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Pressemitteilung vom 15.06.2005

Europäisches Gericht reduziert Bußgeld für SGL Carbon
  • Bußgeld für Spezialgraphit um ein Drittel von 27,75 Mio. € auf 18,45 Mio. € reduziert
  • Unternehmen prüft weitere Schritte

WIESBADEN, 15. Juni 2005. Das Europäische Gericht 1. Instanz (EuG) hat heute sein Urteil im Verfahren „Spezialgraphite“ verkündet und damit die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 17. Dezember 2002 revidiert. Das damals gegen SGL Carbon festgesetzte Bußgeld von 27,75 Mio. € hat das EuG um ein Drittel auf 18,45 Mio. € deutlich reduziert. Nach sorgfältiger Prüfung der Urteilsbegründung wird SGL Carbon über mögliche weitere Schritte entscheiden.

Bereits Ende April 2004 hatte das EuG das Bußgeld der Europäischen Kommission vom Juli 2001 gegen SGL Carbon bei „Graphitelektroden“ von 80,2 Mio. € auf 69,1 Mio. € reduziert. In diesem Fall hat SGL Carbon Rechtsmittel vor dem EuGH gegen das EuGUrteil eingelegt, da das Gericht wesentliche Klagegründe unberücksichtigt ließ.

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