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Pressemitteilung vom 29.06.2006

Europäischer Gerichtshof entscheidet bei Graphitelektroden

WIESBADEN, 29. Juni 2006. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute sein Urteil im Verfahren „Graphitelektroden“ verkündet. Damit sind die Entscheidungen des Europäischen Gerichts (EuG) vom 29. April 2004 sowie die der Europäischen Kommission vom 18. Juli 2001 verändert und auf 75,7 Mio. € festgesetzt. Mit der Entscheidung ist das Urteil rechtskräftig.

Das Urteil des EuGH berücksichtigt nicht den international anerkannten Grundsatz des Verbots der Doppelbestrafung (ne bis in idem). Das US Department of Justice hatte bereits im Jahr 1999 wegen derselben Sache ein Bußgeld gegen SGL Carbon festgesetzt. Deshalb hatte SGL trotz der Reduzierung des Bußgelds in erster Instanz (EuG) die Grundsatzentscheidung vor dem EuGH gesucht. SGL Carbon war aufgrund der Meinungen aus juristischer Wissenschaft und Praxis zuversichtlich, dass der EuGH das Urteil des europäischen Gerichts unter Berücksichtigung des Grundsatzes ne bis in idem erheblich reduzieren würde. Der EuGH hat dies aber trotz vieler guter juristischer Argumente nicht getan, sondern letztlich kommissionsfreundlich entschieden.

Das Unternehmen wird nun aufgrund des Urteils Anpassungen bei den Rückstellungen vornehmen. Dadurch wird im zweiten Quartal das EBIT mit 23,5 Mio. € sowie das Finanzergebnis mit 12,7 Mio. € belastet.

Wie bereits im April berichtet, wurden das Bußgeld sowie die ausstehenden Zinsen auf Basis der Entscheidung des EuG bei der Europäischen Kommission ohne Anerkennung einer Rechtsschuld bar hinterlegt. Daher ist das heutige Urteil des EuGH nur mit 8,3 Mio. € im zweiten Quartal zahlungswirksam. SGL Carbon hält an seiner Zielsetzung einer Reduzierung der Nettofinanzschulden zum Jahresende unverändert fest.

Diese Maßnahmen werden im 2. Quartal 2006 in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung verarbeitet, worüber das Unternehmen im Rahmen der Halbjahresberichterstattung am 26. Juli 2006 informiert.

Ihr Ansprechpartner:

SGL Carbon AG / Unternehmenskommunikation / Pressestelle / Stefan Wortmann
Tel. : +49 611 60 29 105 / Fax : +49 611 60 29 101 / Mobil : +49 170 540 2667
e-mail : stefan.wortmann@sglcarbon.de / Internet : www.sglcarbon.de

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