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Pressemitteilung vom 26.03.2007

SGL Group ermöglicht gebührenfreie Umwandlung seiner ADRs in Stammaktien

Wiesbaden, 26. März 2007. Die SGL Carbon AG, ein Mitglied der SGL Group, gibt folgende Änderungen seines ADR-Programms (ADRs – American Depositary Receipts/Hinterlegungsscheine für Aktienzertifikate) bekannt, um so die Umwandlung der ADRs in Stammaktien zu erleichtern. Das Unternehmen verzichtet bis auf weiteres auf die Gebühr von USD 0,05 je ADR für die Umwandlung der ADRs in Stammaktien (sog. Cancellation Fee). Die SGL Group ist der Auffassung, dass der Verzicht auf die Cancellation Fee den Umtausch von ADRs in Aktien der SGL Carbon AG erleichtert. Darüber hinaus wird eine Änderung des Verhältnisses ADRs zu Stammaktien und die Einführung einer Bearbeitungsgebühr von USD 0,04 je ADR und Jahr erwogen. Die Aktien, die den ADRs zugrunde liegen, werden an deutschen Börsen - insbesondere an der Frankfurter Börse - gehandelt. Die Deutsche Bank ist zur Depotbank des ADRProgramms der SGL Carbon AG ernannt worden.

Die SGL Carbon AG beabsichtigt nach wie vor, die Berichterstattungspflichten nach dem US Securities Exchange Act von 1934 in seiner neuesten Fassung (US-Exchange Act) möglichst bald zu beenden (Deregistrierung). Im Rahmen des Deregistrierungsprozesses beabsichtigt die SGL Carbon AG darüber hinaus die Notierung ihrer ADRs an der New Yorker Börse (NYSE) kurzfristig zu beenden (sog. Delisting).

Die Aktien der SGL Carbon AG werden größtenteils an deutschen Börsen – und nur zu einem relativ geringen Anteil in Form von ADRs an der New Yorker Börse (NYSE) – gehandelt.

Die SGL Group hat die Kosten und Vorteile der Registrierung überprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass eine Deregistrierung und Beendigung der Berichterstattungspflichten nach dem US-Exchange Act im Interesse ihrer Aktionäre ist. Die Bestimmungen des Sarbanes-Oxley Act von 2002 sind mittlerweile vollständig anzuwenden und die SGL Group hat - wie darin gefordert - die internen Kontrollsysteme im Unternehmen dokumentiert. Die Verwaltungs- und sonstigen Kosten für die Einhaltung der Bestimmungen des Sarbanes-Oxley Act, einschließlich derjenigen für die jährliche externe Prüfung dieser Kontrollsysteme, stellen für die SGL Group jedoch erhebliche Kosten dar, die nach deren Auffassung in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Vorteilen einer Fortsetzung des Handels an der New Yorker Börse stehen. Die SGL Group erwartet von der Deregistrierung Kosteneinsparungen und damit eine positive Auswirkung auf den Shareholder Value.

Die SGL Group fühlt sich auch weiterhin gegenüber ihren Investoren in den USA verpflichtet und wird ihre Investor Relations-Aktivitäten in Nordamerika unverändert fortführen. Das Unternehmen wird auch zukünftig seine Geschäftsund Quartalsberichte sowie Pressemeldungen in englischer Sprache veröffentlichen. Mit mehr als einem Viertel des Konzernumsatzes und lokalen Produktionsstätten in den USA hat die SGL Group eine starke Präsenz auf dem US amerikanischen Markt.

Unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex überprüft die SGL Group fortlaufend ihre Corporate Governance-Politik. Das Unternehmen wird die nationalen und internationalen Forderungen nach mehr  Unternehmenstransparenz und -kontrolle auch nach der Deregistrierung befürworten.

Die SEC hat am 21. März 2007 Änderungen der Deregistrierungsbestimmungen angekündigt. Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich im Juni diesen Jahres in Kraft treten. Die von der SGL Carbon AG beabsichtigte Beendigung des Handels ihrer ADRs an der New Yorker Börse kann kurzfristig vor oder nach dem In-Kraft-Treten der neuen Bestimmungen erfolgen. Auf Grundlage der angekündigten Änderungen besteht die Möglichkeit einer Deregistrierung soweit das Handelsvolumen von ADRs in den USA innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten unter 5% des weltweiten Handels von Aktien der SGL Carbon AG liegt.

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