Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR), und Art. 2 Abs. 3 Delegierte VO (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien - 8. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 18. Januar 2021 bis 22. Januar 2021 (jeweils einschließlich) wurden insgesamt Stück 131.964 Aktien der Siemens Healthineers AG im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Healthineers AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 03. Oktober 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 07. Oktober 2020 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen in Stück |
Gewichteter Durchschnittskurs |
20.01.2021 |
27.411 |
44,4576 |
21.01.2021 |
55.082 |
44,6668 |
22.01.2021 |
49.471 |
44,5061 |
Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der Siemens Healthineers AG veröffentlicht (www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 07. Oktober 2020 bis 22. Januar 2021 (jeweils einschließlich) erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 3.487.877 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Siemens Healthineers AG erfolgt durch ein von der Siemens Healthineers AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).
München, 25. Januar 2021
Siemens Healthineers AG
Der Vorstand
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