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EQS-AGM News vom 10.04.2025

Siltronic AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EQS-News: Siltronic AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Siltronic AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
10.04.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Siltronic AG

München

WKN: WAF300
ISIN: DE000WAF3001

Eindeutige Kennung des Ereignisses: 97b10d1ce3eaef11b53e00505696f23c

Konkretisierung und Klarstellung der
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2025


Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 2. April 2025 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der Siltronic AG für Montag, den 12. Mai 2025, um 10:00 Uhr (MESZ) einberufen.

Bei der Veröffentlichung der Einberufung am 2. April 2025 fehlte aufgrund eines redaktionellen Versehens die Klarstellung, dass es sich bei der vorgeschlagenen Ausschüttung von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie um einen gemeinsamen Gewinnverwendungsvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat handelt. Vorstand und Aufsichtsrat stellen hiermit klar, dass der so veröffentlichte Gewinnverwendungsvorschlag auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beruht.

Ansonsten bleibt die am 2. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichte Einberufung unverändert.

 

München, im April 2025

Siltronic AG

Der Vorstand



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